8-Monats-Äquivalenzbericht von YÖK

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DIE MEISTE GLEICHSTELLUNG AUS DER TÜRKEI
Laut dem von YÖK veröffentlichten Bericht; Bei der Verteilung der Gleichwertigkeitsanträge nach Staatsangehörigkeit wurde den Bürgern der Republik Türkei die höchste Gleichwertigkeit zuerkannt. Anschließend beantragten aserbaidschanische, iranische und syrische Staatsangehörige Anerkennung und Gleichwertigkeit. Die ausgestellten Äquivalenzdokumente konzentrieren sich vor allem auf die Studiengänge Medizin, Architektur, Jura und Theologie.

DAS GESETZ WURDE AUCH ABGELEHNT
Bei der Verteilung der abgelehnten Anträge nach Ländern stehen Syrien im Jahr 2020, Aserbaidschan im Jahr 2021 und Mazedonien im Jahr 2022 an erster Stelle. Absagen gab es vor allem in den Bereichen Recht und Architektur.

FERNBILDUNG WIRD ABGELEHNT
Die Gründe für die Ablehnung durch YÖK werden wie folgt aufgeführt: „Die Gleichwertigkeitsanträge sind kein akademischer Abschluss, es gibt keine formale Bildung, sondern eine offene Bildung, die Dauer des Auslandsaufenthalts ist unzureichend, das Bildungsniveau ist unzureichend, das Fernstudium ist negativ, die Bestätigungsinformationen sind negativ, Ausbildung nicht von YÖK.-Institution anerkannt, dass mindestens 70 Prozent seiner Ausbildung nicht von einer anerkannten Institution erworben wurden, gemäß der Verordnung, dass eine ausländische Hochschuleinrichtung mit FETO verbunden oder mit FETO verbunden ist, und transferiert vorgenommen werden können, ohne die horizontalen Transferregeln zu erfüllen.“

WIE FUNKTIONIERT DAS GLEICHSTELLUNGSSYSTEM?
Voranträge auf Gleichwertigkeit werden online über E-Government oder die offizielle Website von YÖK gestellt. Nach dem vorläufigen Antrag werden die vom Antragsteller selbst oder seinem bevollmächtigten Vertreter erstellten Antragsunterlagen in die Dienststelle für Anerkennung und Gleichwertigkeit gebracht und der Antrag wird durch Prüfung des Dokuments einzeln durch das System abgeschlossen. Antragsverfahren können via E-Government verfolgt werden.

Im vorläufigen Prüfungsverfahren wird über das Außenministerium mit den zuständigen Institutionen eine Diplombestätigungskorrespondenz zur Bestätigung des Diploms geführt, und es wird erwartet, dass Bestätigungsinformationen erhalten werden. Die Dauer des Auslandsaufenthalts wird auf der Grundlage der von der Generaldirektion für Sicherheit erhaltenen Daten berechnet.

Anschließend werden die Bewerbungsunterlagen individuell hinsichtlich Methode und grundsätzlicher Ausrichtung geprüft. In der Begutachtungsphase werden wissenschaftliche Stellungnahmen von Hochschulen eingeholt und der Science Field Application Committee führt seine Prüfung durch. Die endgültige Entscheidung trifft der Anerkennungs- und Gleichwertigkeitsausschuss auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen. Über die Bewerbungsunterlagen entscheidet der Hochschulrat.

Freiheit

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