„Leitfaden Sachverständigeneinsatz“ für Richter und Staatsanwälte geöffnet

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– Der „Expert Assignment Guide“ wurde vom Justizministerium mit dem Ziel erstellt, Richter und Staatsanwälte bei der Bestellung von Experten zu unterstützen und in das National Judicial Network Information System (UYAP) integriert.

Das Justizministerium hat im Rahmen der durchgeführten Aktivitäten einen weiteren Schritt unternommen, um sicherzustellen, dass die Expertendienste im Rahmen der Justizreformstrategie und des Aktionsplans für Menschenrechte aktiv, organisiert und effizient durchgeführt werden.

In diesem Zusammenhang wurde eine Studie durchgeführt, die auf die Prüfung der Aufhebungsentscheidungen der Berufungsgerichte wegen unzureichender Sachverständigengutachten und die Einholung von Stellungnahmen und Vorschlägen aller Justizbehörden zurückzuführen war.

Mit der abgeschlossenen Studie wurde der Sachverständigenzuweisungsleitfaden, der mit dem Ziel erstellt wurde, Richtern und Staatsanwälten eine Orientierungshilfe bei der Zuweisung von Schadensregulierern zu geben, in das UYAP-System integriert und zugänglich gemacht.

So haben die Gerichte bei der Bestellung eines Sachverständigen die Möglichkeit, die dem Sachverständigen zu stellenden Fragen mit Hilfe des Leitfadens in UYAP je nach Art des Falles oder Vergehens automatisch als Vorlage in den Einsatzbericht aufzunehmen . Damit durften die Experten wissen, was von ihnen in der ersten Stufe verlangt wurde, wo sie benachrichtigt wurden.

Damit soll nicht nur die Qualität der erstellten Gutachten gesteigert, sondern auch die Aufhebungs- oder Entfernungsentscheidungen aufgrund fehlerhafter und unvollständiger Gutachten reduziert, Zeit- und Arbeitsverluste vermieden und die Fälle analysiert werden in kürzester Zeit und mit geringstem Aufwand.

– Es verhindert Verzögerungen

Die Tatsache, dass die vom Sachverständigen zu beantwortenden Fragen ihm zusammen mit der Zuweisungsentscheidung übermittelt werden, ist wertvoll, um die Fälle in kurzer Zeit analysieren zu können und Verzögerungen durch die Sachverständigenprüfung zu vermeiden.

In der Praxis kann das Verfahren in Fällen, in denen die Aufgaben des Schadensregulierers nicht erklärt werden, keine Fragen gestellt werden und daher mehr als ein zusätzliches Gutachten oder ein neues Sachverständigengutachten eingeht, länger dauern und kostspieliger werden.

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Offiziere

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