Eine Genehmigungsregel für den Tomatenexport wurde eingeführt

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Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurden Tomaten in die Liste der „ausfuhranmeldungspflichtigen Waren“ aufgenommen. Für den Export von Tomaten ist eine Genehmigung des Ministeriums erforderlich.
Nach den letzten Informationen wurde die Tomate mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung in die Liste der „registrierungspflichtigen Waren“ aufgenommen. Der Tomatenexport wird mit Genehmigung des Ministeriums üblich sein.

Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung war der Tomatenexport von der Genehmigung des Handelsministeriums abhängig.

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