Der Musiker Gülşen wird am 21. Oktober vor Gericht erscheinen

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Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft des Pressekriminalitätsermittlungsbüros gegen den Musiker Gülşen Bayraktar Çolakoğlu erstellte Anklage wurde vom 11. Strafgericht erster Instanz in Istanbul geprüft, an das sie weitergeleitet wurde.

Während das Gericht die Anklage akzeptierte, lehnte der Anwalt von Çolakoğlu, Emek Emre, den Antrag seines Mandanten auf Aufhebung des „Hausarrest“-Beschlusses in Form von „Nichtverlassen der Wohnung“ ab.

Das Gericht entschied, die erste Anhörung am 21. Oktober abzuhalten, und entschied, dass die Beschwerdeführer in dem Dokument und der Angeklagte Çolakoğlu über den Anhörungstermin informiert werden sollten.

– Bis zu 3 Jahre Haft werden beantragt

Die 48-seitige Anklageschrift der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft umfasst 702 Beschwerdeführer, darunter die Women and Democracy Foundation (KADEM).

In der Anklageschrift, die auch die Verteidigung von Gülşen Bayraktar Çolakoğlu umfasst, wird beantragt, den Angeklagten wegen „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindschaft oder Erniedrigung“ zu 1 bis 3 Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Die Anklage enthält folgende Feststellungen:

„Bei der Prüfung der Worte und Aussagen des Verdächtigen, obwohl die Menschen über die Gesamtheit der Gesellschaft sprechen, und in diesem Fall gibt es gemeinsame Kostenurteile, die die Einheit und Solidarität der Gesellschaft einschließen dazu gebracht werden, Groll und feindselige Gefühle zu hegen, und ein Teil der Menschen mit unterschiedlichen Merkmalen in Bezug auf die soziale Klasse, Es wurde verstanden, dass ein Teil von ihnen offen zu Hass und Feindseligkeit aufgestachelt, Diskriminierung ausgesetzt und den Worten und Äußerungen ausgesetzt war des Verdächtigen enthalten provokative und feindselige Einstellungen und Verhaltensweisen.“

In der Anklageschrift heißt es, dass die gemachten Äußerungen weit davon entfernt seien, zur Entwicklung der Gesellschaft beizutragen, die Öffentlichkeit nur zu Hass und Feindschaft aufstachelten, diskriminierende und spezifische Züge hätten und manche zu Hass und Feindschaft gegen den anderen Teil und Hass führen würden das würde eine Diskriminierung erfordern.Es wird gesagt, dass diese Provokation geeignet ist, Feindschaft unter den Menschen zu erregen, Groll zu schüren und Massenfeindschaft unter den Individuen zu wecken, die die Gesellschaft ausmachen.

In der Anklageschrift heißt es, dass die Worte und Aussagen, die das Verbrechen darstellen, an einem öffentlichen Ort verwendet wurden und dass der Fehler vervollständigt wurde, sobald die Tat von den Provozierten wahrgenommen wurde, nachdem das Bild dieser Rede im veröffentlicht wurde sozialen Medien und Presseorganen heißt es:

„Wie im Videoanalyse- und Open-Source-Forschungsbericht angegeben, wurde das Bild mit den Worten und Aussagen im Zusammenhang mit der Untersuchung viele Male mit negativen Kommentaren von vielen Konten und Clustern geteilt und trat in den sozialen Medien in den Vordergrund, und zwar oder ihre Angehörigen Absolventen von Imam-Hatip-Gymnasien waren oder Gegenstand der Ermittlungen Provokationen waren. Es wurde auch berücksichtigt, dass Beschwerden von vielen Beschwerdeführern eingereicht wurden, die erklärten, dass sie sich über die Worte beschwerten. Es stellte sich heraus.“

– Geschichte der Veranstaltung

Gülşen Bayraktar Çolakoğlu wurde am Donnerstag, den 25. August, im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen wegen des Fehlers, „die Menschen zu Hass und Feindseligkeit aufzustacheln oder sie zu demütigen“, im Rahmen des 216. Elements des TCK festgenommen .

Das 27. Strafgericht erster Instanz in Istanbul, das dem Einspruch von Çolakoğlus Anwalt stattgab, entschied am Montag, den 29. August, dass Çolakoğlu freigelassen wird, mit der Regel, „die Wohnung nicht zu verlassen“.

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