Hinrichtung von fünf Palästinensern durch die Hamas

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In der Erklärung der Organisation hieß es, dass zwei der Getöteten mit Israel kollaborierten und die anderen drei wegen anderer Verbrechen vorbestraft seien. Die beiden Hinrichtungen unter dem Vorwand der Kollaboration mit Israel waren die ersten Vorfälle in dieser Richtung in den letzten fünf Jahren. Während die Organisation erklärte, dass die Angeklagten das Recht hätten, sich selbst zu verteidigen, enthüllte das Innenministerium der Hamas nur die Geburtsjahre und Initialen der fünf Personen. Die der Kollaboration beschuldigte Person, die angeblich 1968 geboren wurde, wurde beschuldigt, „Israel 1991 über den Standort der Raketenstartrampen informiert zu haben“. Die zweite Person, geboren 1978, wurde für schuldig befunden, „Israel mit den Informationen versorgt zu haben, die 2001 den Tod von Palästinensern verursachten“. Es wurde berichtet, dass die anderen drei Personen, die hingerichtet wurden, Mordverdächtige waren. Menschenrechtsorganisationen verurteilten die Hinrichtungen.

Freiheit

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