Neue Regelung zu Zollausschreibungen

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Der Präsidialbeschluss über „Die Regeln und Grundsätze der gemäß Unterabsatz (b) des 3. Elements des Gesetzes Nr. 4734 über das öffentliche Beschaffungswesen durchzuführenden Auktionen der Generaldirektion für Zollschutz des Handelsministeriums“ wurde im Official veröffentlicht Gazette.

Dementsprechend wird bei den im Geltungsbereich des Wortes abzugebenden Ausschreibungen von „Ausschreibungsverfahren unter bestimmten Bietern“ oder „Verhandlungsverfahren“ Gebrauch gemacht.

Bei bestimmten Bietern wird der Ausschreibungsweg in Fällen angewendet, in denen die zu erwerbenden Waren oder Dienstleistungen Fachwissen und fortschrittliche Technologie erfordern, die auszuführenden Arbeiten oder die zu erwerbenden Waren, Dienstleistungen oder Systeme von nationalem Interesse sind und Sicherheit, und/oder bei der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten und bei der Sicherstellung der Standardisierung.

Die Verhandlungsmethode kann in Fällen angewendet werden, in denen plötzliche und unerwartete Ereignisse, sicherheits- und nachrichtendienstliche Sondersituationen auftreten, die Ausschreibung schnell erfolgen muss und die Waren oder Dienstleistungen einzigartig oder komplex sind.

GRUNDSÄTZE ZUM EINKAUF VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN MIT URSPRUNG IM AUSLAND

In einigen Fällen wird die Verwaltung in der Lage sein, durch die Methode der „direkten Beschaffung“ einzukaufen.

Alle Arten von Waren und Dienstleistungen können aus dem Ausland durch Akkreditiveröffnung, Zahlung gegen Ware und Barzahlung erworben werden.

Mit dem Inkrafttreten dieser Zoll- und Originale wurde auch der zuvor veröffentlichte Ministerratsbeschluss zu diesem Thema aufgehoben. Dementsprechend werden die Ausschreibungs- und/oder Beschaffungsverfahren, die im Rahmen der durch den Beschluss des Ministerrates in Kraft gesetzten Grundsätze angekündigt, angekündigt oder beauftragt wurden, gemäß den in den betreffenden Originalen wiedergegebenen Beschlüssen abgeschlossen.

In Türkischen Lira abgeschlossene Verträge über die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, für die das Angebot im Rahmen der genannten Originale abgegeben wurde, können gemäß den „Grundsätzen zur Umsetzung des unterbrochenen 6. Elements des Gesetzes Nr.

QUELLE: AA

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