Bis zu 3 Jahre Haft für Musiker Gülşen beantragt

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Es wurde beschlossen, den Musiker Gülşen, der wegen des Fehlers, „das Volk zu Hass und Feindschaft aufzustacheln oder zu demütigen“, aufgrund der Worte, die er bei seinem Konzert gegen die Imam-Hatip-Gymnasiumsschüler ausgesprochen hatte, unter der Bedingung freizulassen, dass er „ Wohnung nicht verlassen“.

Abgeschlossen sind hingegen die Ermittlungen gegen Gülşen Çolakoğlu, dessen Freilassung angeordnet wurde. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Gülşen Çolakoğlu und forderte eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

An der Anklageschrift beteiligten sich 702 Personen und Institutionen als Beschwerdeführer.

Geschichte der Veranstaltung

Gülşen Bayraktar Çolakoğlu wurde am Donnerstag, dem 25. August, im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen wegen des 216. Elements des türkischen Strafgesetzbuchs festgenommen, das „die Menschen zu Hass und Feindschaft aufstachelte oder sie beleidigte“.

Nach Prüfung des Einspruchs des Anwalts von Çolakoğlu entschied das diensthabende 27. Strafgericht erster Instanz in Istanbul am Montag, dem 29. August, dass Çolakoğlu auf der Grundlage „das Haus nicht verlassen“ freigelassen wird.

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