Prozesse zur Fristverlängerung für grüne Pässe haben begonnen

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Laut Aussage des Innenministeriums wird seit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer des grünen Passes von 5 auf 10 Jahre die Gültigkeitsdauer der Pässe, die ablaufen oder weniger als ein Jahr ablaufen, gebührenfrei durchgeführt .

Im Rahmen des Verfahrens zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Grünen Pässen ist es erforderlich, mit einem Reisepass, der nach dem 1. ).

Die Gültigkeitsdauer von abgelaufenen oder weniger als einem Jahr alten Pässen kann um maximal 5 Jahre verlängert werden, sofern sie die im einschlägigen Gesetz festgelegten Beschränkungen nicht überschreiten.

Mit Ausnahme der während der Druckphase anhängigen Anträge wird im Verlängerungsverfahren von den Arbeitnehmern ein Antragsformular wie beim Antrag auf Grünen Pass und von den Rentnern, sofern sie nicht im System registriert sind, eine Altersbescheinigung angefordert.

Ein Verlängerungsverfahren wird nach Maßgabe der Volljährigkeit (25. Lebensjahr) und anderer im Passgesetz festgelegter Regeln für Anträge der Kinder des Berechtigten durchgeführt.

Im Verlängerungsverfahren von Reisepässen Minderjähriger ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

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