MEB hat seine Stellungnahme verfasst: Was ist die Bedingung bei der Ernennung von Verwaltern von Sonderpädagogen?

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Während die Unsicherheit bei der Ernennung von Administratoren für Sonderschullehrer anhielt, veröffentlichte das Ministerium für nationale Bildung einen Meinungsartikel zu diesem Thema. In Unterabsatz (d) des ersten Absatzes des fünften Punkts der Verordnung über die Auswahl und Zuweisung von Managern an Bildungseinrichtungen, die dem Ministerium für nationale Bildung angeschlossen sind; “ Befähigung zur Ernennung als Lehrkraft an einer der Bildungseinrichtungen in Medizin mit der Bildungseinrichtung, der er zugeordnet werden soll, und einen Kurs zu haben, den er gegen eine monatliche Gebühr in einer der Bildungseinrichtungen unterrichten kann denen er zugeteilt wird.„Die Entscheidung ist gefallen.

Andererseits gilt in Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung über Sonderpädagogik; “ Sonderschulklassen, die Sonderschulprogramme umsetzen, können in Vorschul-, Grundschul-, Sekundar- und berufsbildenden Sekundarbildungseinrichtungen eröffnet werden.“, im (ğ)-Satz des Eins-zu-Eins-Absatzes; „In Klassen, die in der Grundschule, der Sekundarstufe eröffnet werden und Gymnasium wird der Unterricht von Sonderpädagogen erteilt. In den Grundschulen hingegen werden Religionskultur und Moralwissen im Wochenstundenplan, Religionskultur und Moralwissen auf anderen Ebenen, Bildende Kunst, Musik und Sportunterricht sowie Berufsbildungskurse von Lehrkräften der jeweiligen Fachrichtung unterrichtet. Sonderschullehrer besuchen die Kurse, die von den Feldlehrern gehalten werden, um den Unterricht des Kurses zu unterstützen.„Es gibt Entscheidungen.

Meinungsschreiben von MoNE

Laut den Nachrichten von Ahmet Kandemir von offizier.net veröffentlichte die Generaldirektion für Arbeitnehmer des Ministeriums für nationale Bildung ein Stellungnahmeschreiben, während die Regulierungsentscheidungen in der Mitte lagen. In dem Stellungnahmeschreiben vom 06.01.2022 mit der Nummer 40670430; “ …Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen können bei Bedarf als Lehrerinnen und Lehrer für die dort eröffneten Sonderschulklassen an die vorgenannten Bildungseinrichtungen berufen werden, eine Berufung als Verwalterin oder Verwalter ist aufgrund unterschiedlicher Prestige nicht möglich.‚ er definierte.

Keine App-Zuordnung

Laut Gutachten; MEB-Admin ernennt „ Befähigung zur Ernennung als Lehrkraft in gleichartigen BildungseinrichtungenEr erklärte, was die „“-Regelung bedeutet: Demnach kann ein Sonderpädagoge zwar als Lehrer für den Unterricht in Sonderschulklassen einer Sekundar- oder Oberschule bestellt werden, nicht aber als Verwalter bei der Prestige ihrer Art. In der Stellungnahme des Ministeriums für Nationale Bildung gibt es jedoch Artikel mit gegensätzlichen Meinungen: Es gibt keine Einheitlichkeit der Wettpraxis.

Hier ist dieser Meinungsbeitrag:

Öffentliches Fernsehen

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