Rechtliche Stärkung für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die Gewalt an Universitäten ausgesetzt sind

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Auch medizinisches Personal in Universitätskliniken wurde einbezogen. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die Gewalt ausgesetzt waren, wurden gesetzliche Verstärkungen eröffnet.

Das Gesundheitsministerium hatte kürzlich ein Rundschreiben mit Rechtshilfe bei Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen veröffentlicht.

Rechtsbeistand für Arbeitnehmer, die in Universitätskliniken Gewalt ausgesetzt sind

Ein weiterer Schritt zu diesem Thema kam vom Hochschulausschuss.

Der Hochschulrat hat eine Entscheidung getroffen, Gesundheitspersonal und ihre gesetzlichen Erben bei Gewaltakten gegen Gesundheitspersonal in Universitätskliniken rechtlich zu unterstützen.

Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Juristische Verstärkung werden Anwälte innerhalb der Universität leisten

Gesundheitspersonal, das einen Einsatz in Universitätskliniken erhält, kann sich bei gewalttätigen Vorfällen auf eine Rechtsgrundlage berufen.

Im Todesfall nach Gewalt profitiert der gesetzliche Erbe des Gesundheitspersonals von dieser Grundlage.

Die Unterstützung erfolgt durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Universitäten. Rechtsanwälte können im Falle von Beschäftigten im Gesundheitswesen ohne Vollmacht vorgehen.

Eine Opferidentifikation wird vorgenommen

Bei Gewalttaten gegeneinander während des Einsatzes des Gesundheitspersonals, das in derselben Universitätsklinik arbeitet, wird eine Opferdefinition vorgenommen, da die gesetzliche Verstärkung Gegenstand des Wortes ist.

Wird eines der Opfer von den genannten Behörden verdächtigt, wird die Prozesskostenhilfe durch die Universität eingestellt.

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