Gülşens Anwalt widersprach der regulären Freilassung

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Die Anwältin der Musikerin Gülşen, die nach ihrer Festnahme im Rahmen der gegen sie eingeleiteten Ermittlungen wegen „Aufstachelung der Öffentlichkeit zu Hass und Feindseligkeit oder Erniedrigung“ mit der Vorschrift „Nichtverlassen der Wohnung“ auf freien Fuß gesetzt wurde, richtete sich gegen sie bei den imam-hatip-gymnasiumsschülern bei ihrem konzert wurde gegen die genannte kontrollmaßnahme protestiert.

Emek Emre, der Anwalt von Gülşen Bayraktar Çolakoğlu, der im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungen wegen „Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit oder Beleidigung der Öffentlichkeit“ festgenommen und mit der Begründung „Haus nicht verlassen“ freigelassen wurde. , von den genannten Kontrollmaßnahmen, beim Istanbuler 27. Strafgericht erster Instanz im Dienst, um gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen, im Justizpalast von Istanbul angekommen.

Der Anwalt von Çolakoğlu, Emek Emre, stellte einen Antrag auf Entfernung der Kontrollmaßnahme seines Mandanten Gülşen Bayraktar Çolakoğlu mit dem Titel „das Haus nicht verlassen“.

Gülşen Bayraktar Çolakoğlu wurde am Donnerstag, dem 25. August, im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleiteten Ermittlungen wegen des Verbrechens der „Aufstachelung der Menschen zu Hass und Feindseligkeit oder Erniedrigung“, das das 216. Element des TCK ist, festgenommen.

Das 27. Strafgericht erster Instanz in Istanbul, das dem Einspruch von Çolakoğlus Anwalt stattgab, entschied am Montag, den 29. August, dass Çolakoğlu freigelassen wird, mit der Regel, „die Wohnung nicht zu verlassen“.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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