Die Höchstquotenregelung von 10 % für ausländische Studierende wurde als gesetzeskonform befunden.

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Der Beschluss der 8. Kammer, der dieses Verfahren und den Gegenstand der Grundlagen des Auslandsstudiums, der das Verfahren unterstützte, für rechtmäßig befand, wurde bestätigt.

Die Regel, 10 % einer Quote nicht zu überschreiten

Die achte Kammer des Staatsrates hat folgende Bewertung vorgenommen:

Zwar hat der von der jeweiligen Regelung erfasste Kreis der Studierenden durch diese Regelung einen Anspruch auf Einstufung in den präferierten Studiengang mit der Quote für die Zulassung ausländischer Studierender. Auch die Einstufung in ein Programm durch Ablegung der Hochschulprüfung ist für türkische Staatsangehörige möglich.mit diesem Staat in Bezug auf die Platzierung in einem Hochschulprogramm. sie haben doppelte Chancen im Vergleich zu anderen Studierenden,Neben Die Bereiche mit Quotenbeschränkungen sind diejenigen, die hohe Punktzahlen und einen prozentualen Erfolg bei der Prüfung von Hochschulen erfordern, In Anbetracht dessen, dass Studierende, die in diesen Bereichen nur mit Hochschulabschluss die Möglichkeit haben, in diesen Bereichen platziert zu werden, auch einer anderen Einschränkung und Konkurrenz ausgesetzt sind,Die streitgegenständliche Vorschrift, die im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung erlassen wurde, steht in keinem Widerspruch zum Gesetz.

TR

STAATSKANZLEI

ADMINISTRATIVE CASE DIVISIONS BOARD

Basisnummer: 2021/3370

Beschluss Nr.: 2022/201

ANTRAGSTELLER (VERTEIDIGUNG): 1- … Präsidentschaft

ANWALT: Atty. …

2- …Universität-…Rektorat

ANWALT: Atty. …

GEGENPARTEI (KLAEGERIN): …

ANWALT: Atty. …

GEGENSTAND DER ANFRAGE:

Es wird beantragt, dass der Aufhebungsteil der Entscheidung der Achten Kammer des Staatsrates vom 22.04.2021 mit den Nummern E:2019/6974, K:2021/2479 überprüft und im Berufungsverfahren aufgehoben wird.

GERICHTSSTANDSVERFAHREN:

Betreff Anspruch:

Die Unterstützung des Rektorats der Universität Istanbul-Cerrahpaşa vom 21.08.2019 in Bezug auf den Erfolg des Antragstellers bei der Prüfung für ausländische Studenten, der jedoch aufgrund der Quotenbegrenzung kein Recht auf Immatrikulation erlangen konnte, wurde auf der Sitzung des Hochschulausschusses angenommen vom 04.07.2019 und datiert und nummeriert … So steht es in Ziffer (c) Unterabsatz (ii) des 2. Punktes der Grundlagen für die Zulassung ausländischer Studierender, der den Hochschulen mit einem schriftlichen Schreiben mitgeteilt wird. „Jedoch nicht mehr als 10 % der Quote für diese Kandidaten in den oben genannten Bereichen, nur für diese Programme“Antrag auf Stornierung.

Zusammenfassung der Kammerentscheidung:

Mit Beschluss der Achten Kammer des Staatsrates vom 22.04.2021 mit den Nummern E:2019/6974, K:2021/2479;

Der Rechtssicherheitsgrundsatz, der auf die Gewährleistung der Rechtssicherheit des Einzelnen abzielt, umfasst die Grundsätze „Rechtssicherheit“ und „Gewissheit“ inmitten der Grundprinzipien des Rechtsstaats, die als Kennzeichen der Republik bezeichnet werden der Türkei im 2. Artikel der Verfassung, dass die Rechtsnormen berechenbar sind, dass der Einzelne in allen seinen Handlungen und Prozessen dem Staat verpflichtet ist Rechtssicherheit und Rechtsstabilität unterstützen den Rechtsschutz des Handelnden durch die Berufung auf bestehende Rechtsnormen in ihren Plänen, Absichten und Entscheidungen für die Zukunft,

Gemäß Artikel 124 der Verfassung sollen die Verwaltungen im Rahmen der alten Rechtslage auch Vorkehrungen zur Verhinderung von Rechtsverlusten in den Bereichen treffen, die sie zu regeln haben; Als Gebot des Rechtsstaates wird ohne Verletzung des übergeordneten öffentlichen Interesses die Rechtssicherheit des Einzelnen gewahrt und die Stabilität der Verwaltung gewährleistet,

Im 45. Fach des Hochschulgesetzes Nr. 2547 mit dem Titel „Zulassung und Einstufung in die Hochschulbildung“, das sich von den 14 Elementen des Gesetzes Nr. 6287 unterscheidet, das im Amtsblatt vom 11.04.2012 veröffentlicht und mit der Nummer 28261 versehen wurde , Zugang und Studienplatz geregelt.

In Unterabsatz (a) werden Zulassungs- und Einstufungsverfahren an Hochschuleinrichtungen gemäß den vom Hochschulausschuss festgelegten Regeln und Grundsätzen durchgeführt, sofern Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit und Chancengleichheit getroffen werden; In Buchstabe b wird festgelegt, dass die Hochschulen durch zentrale Prüfungen aufgenommen werden, deren Grundlagen vom Hochschulausschuss festgelegt werden,

In Unterabsatz (f) „Die Art und Grundlage der Zulassung zu Hochschuleinrichtungen für Studierende ausländischer Herkunft und Studierende, die ihre gesamte Sekundarschulausbildung im Ausland abgeschlossen haben, werden vom Hochschulausschuss festgelegt. Die Platzierungsverfahren für ausländische Studierende, die festgelegt werden Stipendien an Hochschuleinrichtungen in der Türkei gemäß internationalen Vereinbarungen zu erhalten, werden vom Hochschulrat festgelegt.“ der Entscheidung,

1.14 des Prüfungsleitfadens für ausländische oder ausländische Studierende der Universität Istanbul 2019. Im Element „Die Regeln in diesem Leitfaden können geändert werden, wenn dies von den gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Organen, die nach dem Veröffentlichungsdatum des Leitfadens in Kraft treten können, sowie dem Hochschulrat und dem Bewertungsrat der Istanbul University Administrative Vorstand und Senat. In diesem Fall bestimmt die IU das weitere Vorgehen.“; Zu 12. „Die in der Tabelle angegebenen Quoten dienen der Vorinformation. Die endgültigen Quoten werden nach Zustimmung des Hochschulrates bekannt gegeben.“ Regelungen enthalten sind,

In Ziffer (ii) von Ziffer (c) der Grundsätze zur Aufnahme von Studierenden im Ausland, die in der Sitzung des Hochschulrates vom 07.04.2019 angenommen und den Hochschulen mit Schreiben vom und mit der Nummer .. . in Richtung des Satzes „nicht mehr als 10 % der Quote in den vorgenannten Bereichen für diese Kandidaten, insbesondere für die Programme“;

Im Rahmen der Befugnis, die mit dem 45. Punkt des Gesetzes Nr. 2547 in Klausel (i) des Absatzes (c) des 2. Elements der Grundlagen der internationalen Studentenzulassung erteilt wurde, die auf der Sitzung des angenommen wurde Hochschuldelegation am 07.04.2019, Fortsetzung der Festsetzung von Studierendenquoten für die Studiengänge Lehramt, Jura, Medizin und Zahnmedizin, die in die vom Hochschulausschuss festgelegte Quote für die Zulassung von Studierenden aus dem Ausland einbezogen sind; In Unterabsatz (ii) wird beschlossen, dass „nur 10 % der Quote für diese Kandidaten in den genannten Bereichen nicht überschritten werden, sondern nur für diese Studiengänge“, und diese Regelung wurde allen Universitäten mit Beschluss vom und notifiziert nummeriert,

Der von der klagegegenständlichen Regelung erfasste Kreis der Studierenden hat durch diese Regelung einen Anspruch auf Einstufung in den bevorzugten Studiengang mit der Quote ausländischer Studienbewerber, es ist aber auch eine Einstufung in einen Studiengang möglich durch das Ablegen der Prüfungen an Hochschulen, wie türkische Staatsbürger, und somit haben sie im Vergleich zu anderen Studierenden doppelte Chancen in Bezug auf die Einstufung in ein Hochschulprogramm, wenn man bedenkt, dass die Bereiche mit Quotenbeschränkungen diejenigen sind, die hohe Punktzahlen erfordern und eine prozentuale Erfolgsquote bei der Prüfung der Hochschulen, und dass die Studierenden, die erst mit der Hochschulprüfung die Möglichkeit haben, in diesen Bereichen platziert zu werden, im Rahmen der gegebenen Befugnisse auch mit einer anderen Einschränkung und Rasse konfrontiert sind Es wird davon ausgegangen, dass die Verordnung, die Gegenstand der Klage ist, keinen Widerspruch zum Gesetz enthält und dass der Umsetzung dieser Entscheidung in den im nächsten Studienjahr abzuhaltenden Prüfungen kein Hindernis entgegensteht,

Durch den Prozess des Rektorats der Universität Istanbul Cerrahpaşa vom 21.08.2019, dass der Kläger die Prüfung für ausländische Studenten erfolgreich bestanden hat, aber aufgrund der Quotenbegrenzung kein Recht auf Registrierung erlangen konnte;

In Übereinstimmung mit der Entscheidung, die bei der Sitzung der Hochschuldelegation am 04.07.2019 angenommen und den Universitäten mit dem datierten und nummerierten Schreiben mitgeteilt wurde … Es wird davon ausgegangen, dass das Verfahren vom 21.08.2019 eingerichtet wurde,

Das Schreiben datiert und nummeriert … gehört zur Mitteilung des Beschlusses der Hochschulratssitzung vom 07.04.2019 an die Hochschulen und enthält keine Anweisung, dass es bei einer Prüfung angewendet wird durchgeführt und deren Ergebnis vor diesem Datum erzielt wurde, aber dass der Prüfungsprozess bestimmt, erläutert und dementsprechend nach Durchführung der Prozesse, der Ungültigkeitserklärung und Bewertung dieser Prozesse auf der Grundlage des betreffenden Artikels nicht entspricht die Grundsätze der Rechtssicherheit und Gewissheit,

In diesem Fall, mit der Begründung, dass das Verfahren vom 21.08.2019, das vom Rektorat der Universität Istanbul-Cerrahpaşa nach der Bewertung des Einstufungsverfahrens als Ergebnis der Prüfung für ausländische Studenten festgelegt wurde, nicht rechtskonform war, und dass der Kläger das Recht zur Registrierung nicht erlangen konnte,

Das Schreiben vom 04.07.2019 und angenommen auf der Sitzung des Präsidiums des Hochschulrates bezüglich der Annullierung des Verfahrens vom 21.08.2019 des Rektorats der Universität Cerrahpaşa Istanbul, in dem es heißt, dass der Kläger darin keinen Erfolg hatte die Auslandsstudienprüfung absolvieren, aber aufgrund der Quotenbegrenzung keine Zulassung erlangen konnten, wurde entschieden, den Fall abzulehnen mit der Feststellung: „Für diese Studiengänge werden jedoch 10 % der Quote für diese Kandidaten in den oben genannten Bereichen nicht überschritten nur in Punkt (c) Unterabsatz (ii) des 2. Elements der Grundlagen für die Zulassung zum Studium im Ausland“.

THESEN DER BEWERBER:

Es wurde von den beklagten Verwaltungen in der Sitzung des Hochschulrates vom 04.07.2019 akzeptiert, dass die Registrierung der Klägerin zum Zeitpunkt des Verfahrens nicht erfolgt war, es sich also nicht um einen Besitzstand der Klägerin handelt, und wurde den Universitäten mit Schreiben vom 25.07.2019 und der Nummer 54050 mitgeteilt. In Unterabsatz (ii) des Absatzes (c) des 2. Punkts der Zulassungsgrundlage heißt es: „10% der Quote in die genannten Bereiche für diese Kandidaten, nur für diese Studiengänge, nicht überschritten werden“ und mit der Begründung der nach dieser Verordnung festgestellten Quotenbegrenzung des Klägers. Es wird geltend gemacht, dass im Verfahren kein Rechtsverstoß vorliege die Berechtigung zur Registrierung erhalten.

GEGNERISCHE VERTEIDIGUNG:

Eine Verteidigung seitens des Klägers erfolgte nicht.

SCHLUSSFOLGERUNG DES PRÜFUNGSRICHTERS DES VERFASSUNGSRATES:

Es wird davon ausgegangen, dass die Zurückweisung der Beschwerden und der Teil der Kammerentscheidung, der die Annullierung betrifft, gegen die die Beschwerde gerichtet ist, aufrechterhalten werden sollte.

IM NAMEN DER TÜRKISCHEN NATION

Nach Anhörung der Erläuterungen des Untersuchungsrichters und Prüfung der Dokumente im Dokument wurde die Entscheidung vom Rat der Kammern für Verwaltungssachen des Staatsrates getroffen:

RECHTLICHE BEWERTUNG:

Die endgültige Entscheidung der Prozesskammern des Staatsrates wird überprüft und im Berufungsverfahren aufgehoben.

„a) sich einen Job außerhalb von Pflicht und Autorität angeschaut hat,

b) eine unkonventionelle Entscheidung zum Gesetz treffen,

c) Es ist möglich, wenn einer der Gründe „Vorhandensein von Mängeln oder Mängeln, die die Entscheidung bei der Umsetzung von Straßenentscheidungen beeinflussen können“ vorliegt.

Der im Berufungsverfahren geprüfte Teil der Aufhebung der Entscheidung sei verfahrens- und gesetzeskonform gewesen, und die in den Berufungsanträgen vorgebrachten Argumente hätten die Aufhebung dieses Teils der Entscheidung nicht erforderlich gemacht.

ENTSCHEIDUNGSERGEBNIS:

Aus den erläuterten Gründen;

1. Zurückweisung der Berufungen der beklagten Verwaltungen,

2. GENEHMIGUNG des anfechtbaren Teils der Aufhebung der Entscheidung der Achten Kammer des Staatsrates vom 22.04.2021 mit den Nummern E:2019/6974, K:2021/2479, die teilweise fällig abgewiesen wird aus dem oben genannten Grund und teilweise für nichtig erklärt,

3. Es wurde am 27.01.2022 eindeutig entschieden.

NEGATIVE ABSTIMMUNG

X- Artikel 1.14 des Prüfungsleitfadens für Ausländer oder Ausländer des Rektorats 2019 der Universität Istanbul – Cerrahpaşa, der auf der Aufnahmeprüfung für die Quote basiert, in der sich der Antragsteller niederlassen möchte. Im Element „Die Regeln in diesem Leitfaden können bei Bedarf durch Entscheidungen der gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Organe, des Hochschulrates und des Bewertungsausschusses, des Verwaltungsrats und des Senats der Universität Istanbul geändert werden, die nach dem Veröffentlichungsdatum in Kraft treten können des Führers. In diesem Fall wird der zu befolgende Kurs von IU bestimmt.“ Verordnung in Punkt 12 „Die in der Tabelle genannten Quoten dienen der Vorinformation. Die endgültigen Quoten werden nach Zustimmung des Hochschulrates bekannt gegeben.“ Regulierung geregelt ist.

In dem vorgenannten Leitfaden wird eindeutig darauf hingewiesen, dass die von der Universität angekündigten Quoten nicht präzise sind und ein vorläufiges Erkenntnisziel haben und dass die Quoten nach der Genehmigung durch YÖK verfestigt werden.

Kandidaten, die das Recht haben, die Prüfung für ausländische Studenten abzulegen, die gemäß dem türkischen Staatsbürgerschaftsgesetz türkische Staatsbürger von Geburt an sind, aber vom Innenministerium die Erlaubnis erhalten haben, die türkische Staatsbürgerschaft aufzugeben, und die das „Dokument bezüglich der Ausübung anerkannter Rechte“ (blaue Karte), die ihren minderjährigen Kindern erteilt wird, die im Dokument über den Verzicht auf die türkische Staatsbürgerschaft eingetragen sind, obwohl sie von den Rechten profitieren, die türkischen Staatsbürgern gewährt werden, wenn sie das Programm absolvieren, in das sie infolgedessen aufgenommen wurden der Prüfung, die Qualifikationen und der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen, denen nur die Kandidaten mit türkischer Staatsbürgerschaft unterzogen werden, und diejenigen mit ausländischer Herkunft unterschiedlich sind und dass ausländische Studenten nach Abschluss des entsprechenden Programms keine Möglichkeit finden, in der Türkei zu arbeiten. ; Gegenstand der Verordnung und Nr. Es ist klar, dass das von der beklagten Universität im Rahmen der Durchführung der Verordnung eingerichtete individuelle Verfahren mit dem Ziel eingerichtet wurde, die Nachteile dieser Ungleichbehandlung zu verringern.

In diesem Fall stimmen wir der Mehrheitsentscheidung nicht zu, da es keinen Widerspruch zum Gesetz gibt, das im Rahmen der von YÖK gemäß der durch das Gesetz Nr.

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Offiziere

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