Die Erklärung der CBRT zu den obligatorischen Reserven wurde geändert.

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Die Erklärung über notwendige Reserven Nr. 2022/25 der Zentralbank der Republik Türkei wurde geändert.

In der derzeitigen Praxis haben Einlagen- und Beteiligungsbanken zusätzliche Devisenreserveanforderungen für Einlagen-/Beteiligungsfondskonten in Fremdwährung im Vergleich zum Umrechnungskurs von Einlagen-/Beteiligungsfonds in Fremdwährung von realen Personen zu Termineinlagen-/Beteiligungskonten in Türkischen Lira festgelegt.

Während der zusätzliche FX-Reserve-Anforderungssatz nur nach dem realen Umtauschverhältnis angewendet wurde, legten Banken mit einem realen Umtauschverhältnis unter 5 Prozent zusätzliche 5 Punkte fest und Banken, die in der Mitte lagen, 5-10% FX-Reserve Voraussetzung waren weitere 3 Prozentpunkte.

Der Umrechnungskurs für juristische Personen wurde als Bedingung hinzugefügt.

Mit der vorgenommenen Änderung wurde neben dem Umrechnungskurs für reale Personen auch der Umrechnungskurs für juristische Personen als Bedingung hinzugefügt. Mit der vorgenommenen Änderung der niedrigere der Umrechnungskurse für natürliche und juristische Personen; Banken, die unter 10 Prozent liegen, werden eine zusätzliche FX-Reserveanforderung von 5 Punkten festlegen, Banken, die in der Mitte liegen, von 10 bis 20 Prozent.

Bei Banken, deren Umrechnungskurse für natürliche oder juristische Personen nicht berechnet werden können, werden die von der Zentralbank festgelegten Methoden und Originale berücksichtigt.

Mit der vorgenommenen Änderung wurde neben dem Umrechnungskurs für reale Personen auch der Umrechnungskurs für juristische Personen als Bedingung hinzugefügt.

Die genannte Verordnungsänderung wird mit dem Stichtag des Berechnungsdatums 2. September 2022 gelten und die Depotbanken/Beteiligungsbanken werden ihre Einrichtungen am 16. September 2022 im Rahmen der Verordnungsänderung aufnehmen.

Mit der Änderung der Mitteilung Nr. 2022/17, veröffentlicht im Amtsblatt vom 23. April 2022 und Nr. 31818 der Zentralbank, Fremdwährungseinlagen/Beteiligungsgelder und Wertgelder, gemäß dem Umrechnungskurs von Echtgeldkonten in Türkische Lira Termineinlagen/Beteiligungskonten, um die Finanzstabilität zu unterstützen und die Liraisierung zu fördern Die für Bergwerkskonten ermittelten zusätzlichen Mindestreservesätze wurden differenziert.

Diese Regelung trat erstmals mit dem Berechnungsdatum 27. Mai 2022 und dem Gründungsdatum 10. Juni 2022 in Kraft.

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