Durch den im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass wurde eine Änderung des Beschlusses über die Erhebung zusätzlicher Zölle auf Einfuhren vom 30. Dezember 2021 vorgenommen.
Mit dem Beschluss des Präsidenten wurde für 80 Werke ein zusätzlicher Zoll erhoben, während für 48 Werke die zusätzliche Steuer abgeschafft wurde. Die zusätzliche Zollabgabe auf Elektroautos wird fortgeführt.
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