AYM hat entschieden! Die in der Pandemie gekürzten Bußgelder werden zurückerstattet
Die Regelung, dass die während der Covid-19-Pandemie verhängten Geldbußen nicht erstattet werden können, wurde vom Verfassungsgericht aufgehoben und diejenigen, die die Geldbußen zahlen, können den gezahlten Preis zurückfordern.