Neuer Zeitraum im bezahlten Wehrdienst: Wer nach der Auslosung aufgibt, hat kein Recht
Nach der im bezahlten Wehrdienst getroffenen Regelung wird demjenigen, der nach dem Rekrutierungs- oder Einstufungsverfahren Anspruch auf bezahlten Wehrdienst erlangt und diesen Anspruch aufgibt, kein neues Antragsrecht gewährt.