Der Antrag des Lehrers auf Zinsen auf die Abzüge der Sozialhilfeanstalt wurde abgelehnt.

Hilfseinrichtung für Beamte

Es umfasste alle Beamten, mit Ausnahme der Beamten, die dem Gesetz Nr. 205 unterliegen. Seit dem 01.03.1970 werden unabhängig von ihrem Willen monatlich 5 % vom Gehalt abgezogen.

Die Institution wurde gemäß Absatz (a) des 19. Punktes des Gesetzes Nr. 2595, veröffentlicht im Amtsblatt vom 15.02.1982 und Nummer 17606, liquidiert. Ebenso werden im diskontinuierlichen Element 4 des Gesetzes die betreffenden Abzüge, die auf dem Sonderkonto gesammelt wurden, den Begünstigten mit den Zinsen zurückerstattet, die zu dem von der Zentralbank der Republik Türkei auf die erforderlichen Zeitreserven angewandten Zinssatz anfallen Kautionen für die Zeit nach dem 01.03.1982.

Gericht erster Instanz: Da die Rückzahlung mit Zinsen erfolgt, können keine Zinsen mehr berechnet werden

Im 3. Element des Gesetzes Nr. 3095 ist die Regel enthalten, dass Tintenzinsen bei der Berechnung der gesetzlichen Zinsen und Verzugszinsen nicht angewendet werden können. In diesem Fall, da eine Sonderregelung vorgesehen war, dass die 5% Abzüge, die jeden Monat von den Gehältern des Antragstellers mit dem Prestige vorgenommen wurden, an die Zivilhilfeeinrichtung zurückerstattet werden, die durch das Gesetz Nr. liquidiert wurde, ist die Zinsforderung nicht an die gewöhnt Gesetz.

TR

STAATSKANZLEI

Zwölftes Geschwader

Basisnummer: 2021/5912

Beschluss Nr.: 2022/816

ANTRAGSTELLER (KLAEGER): …

GEGNER (VERTEIDIGUNG): … Statthalterschaft

ANWALT: Atty. …

GEGENSTAND DER ANFRAGE:

… Es wird beantragt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, datiert … und nummeriert E: …, K: …, zu überprüfen und aufzuheben.

GERICHTSSTANDSVERFAHREN:

Betreff Anspruch:

Mitte 1968-1978 wurde der Kläger, der als Lehrer in der Provinz Malatya arbeitete, aufgefordert, sich zu entscheiden, die in diesem Zeitraum von seinem Gehalt abgezogenen Abzüge der Civil Servant Assistance Institution zusammen mit den gesetzlichen Zinsen zu zahlen.

Zusammenfassung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz:

… vom Verwaltungsgericht, Mit Beschluss der Zwölften Kammer des Staatsrates vom 21.01.2020 mit den Nummern E:2018/3260, K:2020/395;

Nach der Genehmigung des Teils der Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Annahme des Falls, die Zahlung der dem Kläger entzogenen finanziellen Rechte an den Kläger, den Teil über die Zahlung an den Kläger zusammen mit den zu berechnenden gesetzlichen Zinsen ab Antragstellung 24.11.2011 gemäß Aufhebungsbescheid; Beamte, die dem Gesetz Nr. 205 der Hilfseinrichtung für Beamte unterliegen, die gemäß dem 190. Artikel des Beamtengesetzes Nr. 657, geändert durch den 190. Artikel des Gesetzes Nr. 1327, veröffentlicht im Amtsblatt vom, errichtet wurde 14.08.1970 und Nummer 13579. 19 des Gesetzes Nr. 2595, veröffentlicht im Amtsblatt vom 15.02.1982 und Nummer 17606 der besagten Institution, die alle Beamten umfasst, mit Ausnahme von In Artikel 4 des Gesetzes, Wird der Posten gemäß Absatz (a) liquidiert, werden die auf dem Sonderkonto eingezogenen genannten Abzüge den Begünstigten mit den aufgelaufenen Zinsen zu dem von der Zentralbank der Republik Türkei für die Termineinlagenreserve angewandten Zinssatz belastet Anforderungen für die Fristen nach dem 01.03.1982 Andererseits im 3. Element des Gesetzes Nr. 3095 über gesetzliche Zinsen und Verzugszinsen, gesetzliche Zinsen und Verzugszinsen Es wird festgestellt, dass bei der Berechnung der Regel, dass keine Zinsen berechnet werden können, in diesem Fall monatlich 5% Abzüge von den Gehältern des Klägers mit dem Ansehen an die Beamtenhilfeanstalt vorgenommen werden, die durch das Gesetz Nr. ) seit a. liquidiert wurde es ist eine Sonderregelung vorgesehen, dass der Koffer zurückgeschickt wird; die Weigerung des Klägers durch die gesetzliche Zinsforderung,

beschlossen.

THESEN DES ANTRAGSTELLERS:

Es wird argumentiert, dass, da die Abzüge des Beamtenhilfswerks an die Rechteinhaber zusammen mit ihren gesetzlichen Zinsen zurückgezahlt werden, diese einen Anspruch auf dieser Seite geltend gemacht haben, der Fall jedoch in Bezug auf die gesetzlichen Zinsen und den Anwaltspreis zu Unrecht abgewiesen wurde und Urteilskosten gegen ihn einen Widerrufsgrund darstellen.

GEGNERISCHE VERTEIDIGUNG:

Es wurde argumentiert, dass der Antrag abgelehnt werden sollte.

ABSICHT DES PRÜFUNGSRICHTERS DES RATES:

Es wird davon ausgegangen, dass der Berufungsantrag zurückgewiesen werden sollte.

IM NAMEN DER TÜRKISCHEN NATION

Nach Anhörung der Erläuterungen des Prüfungsrichters und Prüfung der Unterlagen in der Urkunde wurde von der Zwölften Kammer des Staatsrates entschieden:

RECHTLICHE BEWERTUNG:

Im 4. Absatz des 50. Punkts des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577, geändert durch das Gesetz Nr. 6545, heißt es, dass, wenn der Aufhebungsentscheidung des Staatsrates entsprochen wird, die Berufungsüberprüfung dieser Entscheidung erfolgen wird entsprechend der Umkehrentscheidung endlich vorgenommen.

In der im Berufungsverfahren geprüften Entscheidung wurde davon ausgegangen, dass die im Aufhebungsbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs angeführten Gründe erfüllt waren, und die im Antrag geltend gemachten Berufungsbegründungen wurden nicht als Erfordernis für die Aufhebung des Beschlusses angesehen .

ENTSCHEIDUNGSERGEBNIS:

Aus den erläuterten Gründen;

1. Zurückweisung der Berufung des Klägers,

2. GENEHMIGUNG der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs … datiert … und nummeriert E: …, K: … über die Abweisung der Klage aus rechtlichem Interesse aus dem oben zusammengefassten Grund ,

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens gehen zu Lasten des Antragstellers,

4. Übersendung der Unterlagen an das vorgenannte Gericht,

5. Gemäß Artikel 54 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 2577 (wird weiterhin gemäß dem vorläufigen Artikel 8 umgesetzt) ​​wurde am 02.03.2022 innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach dem einstimmigen Beschluss gefasst Bekanntgabedatum dieser Entscheidung, mit der Möglichkeit der Berichtigung offen.

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