Subunternehmerliste aufgeregt

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Die empfohlene 40-Tage-Frist für die Phase „Untersuchung des Ermittlungsausschusses und Bekanntgabe der Begünstigten“, die nach Ablauf der Anträge der Arbeitnehmer am 11. Januar zu laufen begann, endete gestern.

Der Kalender für die Teamvereinbarung, die 450.000 Subunternehmer in Gemeinden und Sonderverwaltungen der Provinzen eng betrifft, läuft.

 

VIELE INSTITUTIONEN SCHEITERN

Während einige öffentliche Einrichtungen, darunter das Ministerium für Gesundheit, auswärtige Angelegenheiten, Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation, die Listen der Begünstigten vor Ablauf der vom Ministerium empfohlenen Frist bekannt gaben, konnten viele öffentliche Einrichtungen ihre Listen aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen nicht fertigstellen die Unfähigkeit, Prozesse wie die Sicherheitsuntersuchung abzuschließen. Aufgrund der Beratungsfrist wird von vielen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen erwartet, dass sie im Laufe des Tages in Listen bekannt geben, ob der Teamantrag ihres Subunternehmerpersonals angenommen wurde. Überlassene Mitarbeiter können anhand dieser Listen erfahren, ob die Teambewerbung angenommen wurde oder nicht.

50 Punkte Zustand wird abgefragt

Anschließend werden die Mitarbeiter in der schriftlichen Prüfung, die eine der wertvollen Phasen des Übergangs ins Team darstellt, von der Prüfungskommission je nach Beruf mit über 100 Punkten bewertet und im Zeugnis festgehalten. Um in der Prüfung erfolgreich zu sein, wird in der Regel eine Mindestpunktzahl von 50 Punkten angestrebt. Nach all diesen Etappen werden die Rechteinhaber bis zum 2. April in die Arbeiterteams überführt.

Prüfungen vom 3. bis 22. März

Die Prüfungen für den Übergang in den Kader finden vom 3. bis 22. März statt. Den von der Aufdeckungskommission bekannt gegebenen Listen steht den Mitarbeitern die Möglichkeit zu, Einspruch zu erheben. Im Anschluss an den Beratungstermin erfolgt die Prüfung der Einsprüche gegen die Bekanntmachung am 21.-23. Februar, die Prüfung der Einsprüche und die Bekanntgabe der endgültigen Liste am 24. Februar-2. März, der Einspruch an den Prüfungsrat am 23.-26. März, Die Prüfung des Einspruchs und die Bekanntgabe der endgültigen Liste finden am 27. und 31. März statt.

QUELLE: NEUANFANG

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