Flash-Attacke aus Deutschland… Die Regierung traf die Entscheidung der Fremdarbeiter!

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In Deutschland hat die Regierung den Gesetzentwurf verabschiedet, der ausländischen Arbeitskräften den Weg nach Deutschland erleichtern soll, um die Fachkräftelücke auf dem Arbeitsmarkt durch die Beseitigung der bürokratischen Probleme vor der Arbeitsmigration schnell zu schließen.

Der gestern vom Ministerrat beschlossene Gesetzentwurf soll Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte machen. Im Rahmen des neuen Gesetzes wird die Gleichwertigkeit von im Inland erworbenen Berufsabschlüssen oder Zeugnissen durch Zuzüge erleichtert. Diejenigen, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, müssen ihre Berufsausbildung in einem Teil ihres Landes abgeschlossen und mindestens zwei Jahre in diesem Bereich gearbeitet haben. Diese Personen können nach ihrer Einreise nach Deutschland ihr Diplom bzw. ihre Zeugnisgleichwertigkeit erlangen.

Wer auf legalem Wege nach Deutschland kommen möchte, erhält ein Dokument, das auf der Grundlage des Punktesystems als „Opportunity Card“ bezeichnet wird. Mit diesem Dokument, das ein Jahr gültig sein wird, wird es möglich sein, nach Deutschland zu kommen und einen Job zu suchen. Wer mit der „Opportunity Card“ nach Deutschland kommt, kann in befristeten Arbeitsverhältnissen bis maximal 20 Wochenstunden zur Sicherung des Lebensunterhalts auf der Grundstufe arbeiten, bis er einen der beruflichen Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz gefunden hat.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die auf der Pressekonferenz in Berlin über das neue Gesetz informierte, sagte: „Heute ist ein sehr erfreulicher Tag für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wir schaffen die notwendigen Voraussetzungen, um dringend benötigte Fachkräfte ins Land zu holen. Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Jetzt haben wir endlich die Möglichkeit, ein modernes Einwanderungsgesetz zu schaffen“, sagte er.

PUNKTESYSTEM UND GELEGENHEITSKARTE
Das vom Innenministerium und vom Arbeitsministerium ausgearbeitete Gesetz zielt darauf ab, die Migration qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern. So können Unternehmen, die lange Zeit Schwierigkeiten hatten, qualifiziertes Personal zu finden, leichter ausländische Fachkräfte einstellen. Nach Angaben der deutschen Behörden beträgt der Fachkräftemangel im Jahr 2022 mehr als 1 Million 980 Tausend. In vielen Bereichen herrscht Fachkräftemangel, darunter in der Alten- und Kinderbetreuung, in der Informatik, im Handwerk, im Mittelstand und in der Industrie.

Das Gesetz sieht Erleichterungen in Bereichen wie Familienzusammenführung und Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie eine punktebasierte „Opportunity Card“-Beantragung vor. Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Kontakt zu Deutschland stehen im Mittelfeld der Kriterien, die bei der Berechnung der Punktzahl berücksichtigt werden. Die „Opportunity Card“ bietet auch qualifizierten Personen, die nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, mit einem Probeziel und einer Nebentätigkeit zu arbeiten. Außerdem wird es einfacher, die Aufenthaltserlaubnis von Ausländern, die sich mit dem Ziel der Ausbildung in Deutschland aufhalten, in eine Form umzuwandeln, die auch eine Arbeitserlaubnis umfasst.

„Deutschland bekommt nach Jahren harter Arbeit endlich eine moderne Einwanderungsklausel mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild“, sagte Koalitionspartner FDP-Abgeordnete Ann-Veruschka Jurisch.

AUCH DAS STAATSANGEHÖRIGE RECHT WIRD SICH ÄNDERN

Neben dem Gesetz zur Regelung der Arbeitsmigration in Deutschland steht auch ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz auf der Tagesordnung. Es ist auch geplant, denjenigen, die in den Anwendungsbereich der „Opportunity Card“-Anwendung fallen, das Staatsbürgerschaftsrecht zu gewähren. „Es soll auch sichergestellt werden, dass Menschen, die gut integriert sind und über ausreichende Qualifikationen verfügen, um deutsche Staatsbürger zu werden“, sagte Bundesinnenminister Faeser, „Fachkräftezuwanderung und modernes Staatsbürgerschaftsrecht gehören zusammen.“ Die „Staatsangehörigkeitsrechtsreform“, die Faeser gemeinsam mit dem „Facharbeitergesetz“ umsetzen will, hat nun keine Zustimmung der FDP erhalten.

Nach dem Entwurf von Faeser können auch Nicht-EU-Bürger „doppelte Staatsbürger“ sein. Eine Situation, die Menschen türkischer Herkunft, die seit vielen Jahren in Deutschland leben, sehr beschäftigt. Nach geltendem Recht müssen türkischstämmige Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgeben. Die FDP sagt, sie sei nicht grundsätzlich gegen die doppelte Staatsbürgerschaft, aber sie befürworte nicht, einige der angestrebten Regeln beim Übergang in die Staatsbürgerschaft zu flexen. Die FDP befürwortet zwar die Verkürzung der Grundaufenthaltsdauer in Deutschland von 8 Jahren auf 5 Jahre mit dem neuen Gesetz, hat aber wenig Gefallen an der für die Einbürgerung erforderlichen Sprache und den Voraussetzungen der Eigenständigkeit.

Freiheit

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