Letzter Tag zur Konfiguration von Zollgebühren und Strafen 31. Mai

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Das vom Handelsministerium vorbereitete „Kommuniqué über die Umstrukturierung von Zollforderungen im Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 7440“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dem Kommuniqué, dem Gesetz über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen und die Änderung bestimmter Gesetze, Nr. 7440, von Zöllen, Bußgeldern, Zinsen, Verzugszinsen, Verzugserhöhungen von Forderungen, die der Zollhaftung unterliegen und von den Erhebungsämtern verfolgt werden dem Handelsministerium angegliedert Im Rahmen der Studie wurden Stil und Ausprägungen seiner Ausbildung durch Umstrukturierung bestimmt.

Dementsprechend werden Forderungen, die vor dem 31. Dezember 2022 (einschließlich dieses Datums) zu Zollverpflichtungen geworden sind und von den Zollverwaltungen weiterverfolgt werden, die mit dem Prestige des 12. März 2023 (einschließlich dieses Datums) verfestigt wurden, in den Rahmen der Umstrukturierung fallen.

Der Preis wird auf der Grundlage der monatlichen Änderungsrate von D-PPI bis zum 12. März berechnet, anstelle des gesamten nicht bezahlten Teils der fälligen, aber nicht bezahlten oder der Zahlungsfrist verstrichenen Zölle und der damit verbundenen öffentlichen Forderungen B. Zinsen, Verzugszinsen, Verzugszinsen, werden nur als Nebenbetrag der unbezahlten Forderung berechnet.Wenn es sich um eine Forderung handelt, wird der auf der Grundlage der D-PPI-Monatsänderungsraten zu berechnende Preis anstelle des Nebenbetrags berechnet Forderungen auf der Grundlage des vollständig zu zahlenden Preises, einschließlich Zinsen aufgrund von Zollgebühren, Verzugszinsen, Verzugszinsen, und Verwaltungsforderungen, die nie bezahlt werden, einschließlich solcher, deren Originale vor dem 12. März bezahlt wurden wird verzichtet.

Die restlichen 50 Prozent der Bußgelder werden gezahlt, wobei grundsätzlich 50 Prozent der fälligen, aber noch nicht gezahlten oder die Zahlungsfrist verstrichenen Verwaltungsbußgelder zu zahlen sind und im Rahmen anderer einschlägiger Gesetze die Zölle zu entrichten sind aufgrund der Zollhaftung originalgetreu verhängt und 50 Prozent der aufgrund der Beteiligungsentscheidungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes verhängten Bußgelder nicht erhoben.

Zahlung des nach D-PPI zu berechnenden monatlichen Umrechnungskurses bis 12. März statt 30 Prozent der je nach verzolltem Warenwert verhängten Bußgelder und der gesamten ursprünglichen Zollsteuer, sofern vorhanden, und der damit verbundene öffentliche Forderungen wie Zinsen, Verzugszinsen und Verzugszunahmen Sofern die restlichen 70 Prozent der Bußgelder und alle nebensächlichen öffentlichen Forderungen wie Zinsen, Verzugszinsen und Verzugszinsen aufgrund der ursprünglichen Forderungen steigen, wird die Einziehung nicht beantragt .

Wird die ursprüngliche Steuer gesetzeskonform vollständig oder vor dem 12. März entrichtet, entfällt die Erhebung von Bußgeldern aufgrund der Steuerbemessungsgrundlage, unabhängig davon, ob diese mit dem Prestige vom 12. März absolut geworden ist.

Die Bewerbung muss bis zum 31. Mai erfolgen

Auch diese Forderungen werden umstrukturiert, sofern der Steuerpflichtige Forderungen beantragt, die zu den vom Gesetz erfassten Übertragungen gehören und deren Zahlung dem Steuerpflichtigen nicht mitgeteilt wurde, obwohl sie durch eine gerichtliche Entscheidung mit dem Prestige verfestigt wurde vom 12. März.

Die Schuldner, die von der Regelung profitieren wollen, sollten nicht klagen, die Klagen aufgeben und nicht auf Rechtsmittel zurückgreifen. Für Originale von Forderungen, die nicht verfestigt sind oder sich in der Prozessphase befinden, kann von der Regelung in den festgelegten Regeln profitiert werden.

Der Entscheidungsprozess wurde von den Zolldirektionen vor dem Veröffentlichungsdatum des Gesetzes, dem 12. März, abgeschlossen, aber jetzt können die Forderungen, deren Anzeigeverfahren nicht abgeschlossen sind, als nicht konsolidierte Forderungen strukturiert werden.

Verwaltungsstrafen, die gemäß den Entscheidungen des Schmuggelgesetzes verhängt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.

Schuldner, die von den Rechtsbescheiden profitieren wollen, müssen bis zum Ende der Arbeitszeit am 31. Mai 2023 einen Antrag bei der zuständigen Zollverwaltung stellen. Wenn Ihr Antrag mehr als eine Zollverwaltung betrifft, wird jede Zollverwaltung anders behandelt.

48 RATENMÖGLICHKEIT

Die erste Rate der im Rahmen der Gesetzesentscheidungen zu zahlenden Preise muss bis zum 30. Juni 2023 (einschließlich dieses Datums) gezahlt werden, und die anderen Raten müssen in maximal 48 gleichen Raten in zweimonatigen Zeiträumen gezahlt werden nach diesem Datum.

Wenn alle berechneten Preise innerhalb der Zahlungsfrist der ersten Rate im Voraus bezahlt werden, wird der Koeffizient nicht angewendet. Auf den Einzug von 90 Prozent der nach den D-PPI-Monatskursen zu berechnenden Beträge wird verzichtet, anstelle von Nebenforderungen.

Besteht die infolge der Umstrukturierung zu begleichende Forderung nur aus Nebenforderungen, wird anstelle der Nebenforderung ein 50-prozentiger Abschlag vom zu berechnenden Preis auf Basis der monatlichen D-PPI-Änderungsrate vorgenommen.

Wenn die berechneten Preise in Raten gezahlt werden sollen, müssen die Schuldner bei der Antragstellung eine der Zahlungsoptionen in 12, 18, 24, 36 oder 48 gleichen Raten wählen, sofern die Entscheidungen in den relevanten Elementen vertraulich behandelt werden . Die Zahlung kann nicht in einem Zeitraum erfolgen, der länger als die bevorzugte Ratenfrist ist.

QUELLE: AA

Nachrichten7

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