Skandalöse Einladung in Deutschland… Reaktion auf den Verbotsvorschlag geregnet! Türkische Familie gewinnt Rechtsstreit

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Deutschland ist erschüttert über die Worte von CDU-Generalsekretär Mario Czaja.

Die CDU, die die Eintracht-Debatten in Deutschland auf die Tagesordnung brachte, nachdem einige eingewanderte Jugendliche während der Silvesterfeiern Polizei und Feuerwehr mit Feuerwerkskörpern beworfen hatten, begann, ihre Aussprache zu verhärten.

CDU-Generalsekretär Mario Czaja sagte, in den Schulgärten dürfe in den Pausen keine andere Sprache als Deutsch gesprochen werden.

In einem Interview mit der Zeitung „Welt“ erwähnte Czaja das Verbot, indem er darauf hinwies, dass Kinder darauf achten sollten, in der Schule miteinander Deutsch zu sprechen, und verwendete folgende Begriffe;

Es ist nicht akzeptabel, in Schulgärten andere Sprachen als Deutsch zu sprechen. Sonst entwickeln sich in den Schulen Parallelgesellschaften. Für Kinder, die kein Deutsch sprechen, sollte der Besuch eines Kindergartens oder eines Kindergartens mit Sprachförderung vor der Einschulung verpflichtend eingeführt werden. Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Wer sich nicht verbinden kann, hat es schwer, Teil der Gesellschaft zu sein.“

Diskutiert wurde auch, was der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz in einer von ihm besuchten Fernsehsendung sagte.

Mit der Aussage, dass die Jugendlichen, die an Silvester Polizei und Feuerwehr mit Feuerwerkskörpern bewarfen, ihre Lehrer nicht als Autoritäten akzeptierten und ihre Lehrerinnen nicht besonders berücksichtigten, sagte Merz: „Und dann wollen sie (die Lehrer). diese Kinder zur Ordnung zu rufen, und als Folge davon kommen die Väter in die Schulen und verbieten ihnen dies. Insbesondere hindern sie Lehrerinnen daran, ihre Söhne und „kleinen Paschas“ ein wenig zu schelten“, sagte er. (Das Adjektiv ‚Pascha‘ wird in Deutschland verwendet, um Männer zu beschreiben, die sich selbstverständlich von einer Dame in der Öffentlichkeit bedienen lassen.) „Das sind meist junge Leute aus der arabischen Geographie, die nicht bereit sind, sich an die Regeln in Deutschland zu halten und es gerne tun Herausforderung dieser Situation“, sagte Merz, dass diese Kinder keine Ausreden akzeptieren würden, da sie eine schwierige Kindheit hatten oder eine schwierige Zeit in Deutschland hatten und nicht die nötige Aufmerksamkeit erhielten. Merz sagte: „In diesem Land hat jeder ein Vermögen. Und es muss klar gesagt werden, wer sich nicht daran hält, hat in diesem Land nichts zu suchen.

Auf diesen Austritt aus dem CDU-Flügel gab es eine Reaktion. Herr Aras, Vorsitzender des baden-württembergischen Landtags, betonte, dass der Vorschlag rechtswidrig sei.

Die Berliner Staatskanzlerin Franziska Giffey erklärte, diese stilistischen Durchbrüche schürten rassistische Wut.

TÜRKISCHE FAMILIE GEWINNT DEN FALL

Vor etwa 2 Jahren gab es in einer Grundschule in der Region Schwarzwald-Baar in Baden-Württemberg eine Türkisch-Diskussion.

Eine türkischstämmige Schülerin, damals 9 Jahre alt und in der 3. Klasse, sprach in der Pause mit einer Freundin im Schulgarten Türkisch.

Auf Benachrichtigung seiner anderen Freunde bestrafte der für die Pause zuständige Lehrer seinen türkischsprachigen Schüler. Zur Strafe forderte der Lehrer den türkischstämmigen Schüler auf, eine halbe Seite darauf zu schreiben, dass die Amtssprache Deutsch sei und warum er kein Türkisch sprechen solle, und er diktierte den Text.

Die Mutter des Kindes, die erfuhr, dass es keine leichte Aufgabe war und dass das Sprechen von Türkisch bestraft wurde, protestierte jedoch und kontaktierte die Lehrerin.

Mit der Begründung, sie könne nicht verstehen, warum ihr Kind ihre Muttersprache, die auch zu ihr gehöre, nicht anwenden könne, beschwerte sich die Mutter bei der Schulleitung und forderte eine Bestrafung der Lehrerin.

Die Schule fand zuerst den richtigen Lehrer. Die Familie, die ihre Anwaltstätigkeit aufgab, reichte jedoch Klage gegen die Schulverwaltung und das Land Baden-Württemberg ein.

STRAFE ILLEGAL

Knapp zwei Jahre später entschied das Landesverwaltungsgericht am Rande, dass die gegen den Studenten verhängte Strafe zwangsläufig rechtswidrig sei.

Das Gericht äußerte seine Meinung in der Richtung, dass „die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Schülers höher und wichtiger sind als die Befugnis zur Durchführung erzieherischer Maßnahmen“.

Das Verwaltungsgericht war nämlich der Auffassung, dass die von der Schulverwaltung und der staatlichen Schulaufsichtsbehörde vorgenommene Einstufung der kriminellen Praxis als „Teil der pädagogischen Bildung“ im vorliegenden Fall nicht zutraf.

Daraufhin ging das Bildungsministerium zu einem Kompromiss über. Demnach mussten das Kultusministerium und das Regierungspräsidium Freiburg als Vertreter des Landes einräumen, dass die Bestrafung des Kindes wegen des Sprechens von Türkisch rechtswidrig war.

Freiheit

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