Die FIFA hat eine Untersuchung eingeleitet! Fernando Musler…

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Durch den 2:0-Sieg gegen Ghana im letzten Spiel der H-Division der Weltmeisterschaft 2022 belegte Uruguay aufgrund des besseren Torverhältnisses den dritten Platz in der Gruppe und verabschiedete sich aus dem Turnier. Mit dem Ausscheidungseffekt reagierten die uruguayischen Fußballer hart auf Schiedsrichter Daniel Siebert.

Die FIFA leitete eine Untersuchung ein

Die FIFA-Disziplinarkommission prüft Punkt 11 (Verstoss gegen die Grundsätze des offensiven Verhaltens und des Fairplay), Punkt 12 (Fehlverhalten von Spielern und Offiziellen) und Punkt 13 der FIFA-Disziplinarordnung in Bezug auf Ereignisse im Spiel Ghana gegen Uruguay bei der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft am 2. Dezember • Leitete eine Untersuchung gegen den uruguayischen Fußballverband wegen möglicher Verstöße gegen das .-Element (Diskriminierung) ein.

Diszipliniert in Muslera

Die uruguayischen Spieler José María Giménez, Edison Cavani, Fernando Muslera und Diego Godín wurden wegen möglicher Verstöße gegen Artikel 11 und 12 der FIFA-Disziplinarregeln in Bezug auf Ereignisse am Ende des betreffenden Spiels weiter bestraft.

Muslera wird seine Strafe bei Galatasaray absitzen

Sollte Galatasaray-Torhüter Fernando Muslera aufgrund der Disziplinaruntersuchung der FIFA verurteilt werden, wird er seine Strafe in der Türkei absitzen. Aufgrund der Strafe, die er bei der Weltmeisterschaft erhalten wird, kann der uruguayische Torhüter in den starken Spielen der gelb-roten Mannschaft in der Magnificent League dem Tor fernbleiben.

Was ist in den Artikeln?

Artikel 11 Gemeinsame Sanktionen für natürliche und juristische Personen

a) Sowohl natürliche als auch juristische Personen werden mit folgenden Sanktionen bestraft: eine Verwarnung;

b) Verurteilung;

c) Geldstrafe;

d) Rückerstattung von Prämien.

Artikel 12 Sanktionen gegen natürliche Personen Die folgenden Sanktionen gelten nur für natürliche Personen:

a) Aufmerksamkeit;

b) Ausfuhr;

c) Unterbrechung des Spiels;

d) das Verbot des Betretens der Umkleidekabinen und/oder der Bank;

e) ein Betretungsverbot für das Stadion;

f) Verbot der Teilnahme an fußballbezogenen Aktivitäten.

QUELLE: AJANSSPOR

Nachrichten7

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