Wenn diese 5 Kriterien im Desinformationsartikel vorhanden sind, wird dies als Vergehen betrachtet.

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Das Desinformationsgesetz, das von der Türkischen Großen Nationalversammlung verabschiedet wurde, um die öffentliche Sicherheit auf Internet-Nachrichtenseiten und insbesondere in sozialen Medien zu schützen, echte Informationen zu übermitteln und alle Arten von Manipulationen zu verhindern, ist sehr kurios.

Der stellvertretenden Vorsitzenden des AK-Parteiclusters, Skillli Unal, erläuterte Hürriyet-Autorin Hande Fırat die Frage, wie festgestellt werden kann, ob ein Beitrag oder eine Nachricht ein Verbrechen darstellt oder nicht, fünf Kriterien.

„KRIMINALITÄT WIRD IN BETRACHT GEZOGEN, WENN ALLE FÜNF ARTIKEL VORHANDEN SIND. DREI ODER ZWEI SIND NICHT AUSREICHEND‘

Mahir Ünal, der 5 Kriterien zählt, was ein Verbrechen ausmacht „Verbrechen werden auftreten, wenn alle fünf der fünf Elemente vorhanden sind. Drei oder zwei werden nicht ausreichen.“seine Aussagen verwendet.

Hier ist die Aussage von Ünal:

– Die Justiz entscheidet, ob eine Information oder Nachricht irreführend ist. Was sind also die erforderlichen Bedingungen?

– Für die Tatbestandsbildung wird nach der Existenz von genau fünf Sachverhalten gesucht. Brunnen;

1) Die Nachrichtenverbreitung wird nicht wahr sein.

2) Es wird Fake News über die Sicherheit und öffentliche Gesundheit des Landes geben.

3) Es wird die Absicht haben, Panik, Angst und Aufregung in der Öffentlichkeit zu erzeugen.

4) Es wird der Störung des öffentlichen Friedens förderlich sein.

5) Diese werden öffentlich durchgeführt.

– Ich betone, die Koexistenz der fünf Elemente wird angestrebt. Wenn es drei dieser fünf Punkte gibt, handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit.

HIER SIND DIE ARTIKEL ZUM DESINFORMATIONSGESETZ

  • Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Ermittlung des Hosting-Providers bei Straftaten im Internet wird die Unterscheidung zwischen Inland und Ausland aufgehoben.
  • Es wird als Straftat angesehen, falsche Informationen über die innere und äußere Sicherheit, öffentliche Ordnung und Gesundheit des Landes in einer Form zum Nachteil der Öffentlichkeit öffentlich zu verbreiten, um in der Öffentlichkeit Besorgnis, Entsetzen oder Panik hervorzurufen.
  • Diejenigen, die Desinformationen verbreiten, die darauf abzielen, das öffentliche System zu stören, werden zu 1-3 Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Wenn diese Verbrechen unter Verschleierung der wahren Identität des Täters begangen werden (Troll-Accounts), wird die Strafe um die Hälfte erhöht.
  • Es wird eine separate Fehlerbeschreibung mit dem Titel „Keine irreführenden Informationen öffentlich verbreiten“ erstellt. So wird beim Täter besondere Absicht gesucht, eine besondere Qualität in widersprüchlichem Wissen und Bequemlichkeit im Handeln.
  • Auf Internet-Nachrichtenseiten wird das Recht auf Gegendarstellung und Berichtigung gewährleistet.
  • Es wird neu geregelt, an wen die Presseausweise der Presse- und Meinungsfreiheit abgegeben werden. Wer die Presseausweispflicht nicht erfüllt, wird ebenfalls gesperrt.
  • Personen, die wegen eines schwerwiegenden Fehlers bei der Ausstellung eines Presseausweises in ihrem Strafregister verurteilt wurden, wird kein Presseausweis ausgestellt, es sei denn, diese Verurteilungen werden aus dem Register gelöscht oder es wird beschlossen, die verbotenen Rechte wiederherzustellen.
  • Mit dem Änderungsvorschlag werden Internet-Nachrichtenseiten in den Umfang der periodischen Veröffentlichung aufgenommen. Somit können auch Nachrichtenseiten im Internet von den Anzeigen profitieren.

 

Nachrichten7

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