Achtung diejenigen, die Exekutivdokumente haben! Der Oberste Gerichtshof hat seine Entscheidung getroffen

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Ein Genossenschaftsführer leitete gegen 16.00 Uhr ein Vollstreckungsverfahren wegen unbezahlter Schulden gegen die Schuldner ein. Die Beklagten, denen die Folgemaßnahmen bekannt waren, überwiesen das entsprechende Schuldenmaßnahmengeld noch am selben Tag um 17.11 Uhr auf die Bankkontonummer der Genossenschaft. 2. Der Gläubiger, der vor dem Zivilgericht erster Instanz anrief, machte geltend, dass er den Anwaltspreis, die Zinsen, die Inkassogebühren und die Nebengebühren auch dann bezahlen müsse, wenn er die Hauptschuld nach der Klage bezahlt habe, und dass die Einwendungen gegen die Vollstreckung erhoben worden seien Dokumente wurden der rechtlichen Unterstützung beraubt und waren unbegründet. forderte ein Urteil der Exekutive Verweigerung einer Entschädigung, nicht weniger als 20 Prozent.

Die Beklagten beantragten die Abweisung des Verfahrens mit dem Argument, dass sie die gesamte Schuld vor dem Vollstreckungsverfahren beglichen hätten und der Anwaltspreis und die Vollstreckungskosten aufgrund des nach der Einziehung der Forderung durchgeführten Vollstreckungsverfahrens nicht verlangt werden könnten. Das Gericht wies darauf hin, dass die Hinnahme der Unkenntnis der Parteien für den Fall, dass der Zahlungsbefehl erteilt wurde und die Zahlung eine Stunde später an einem Tag erfolgte, obwohl sie jetzt nicht mitgeteilt wurde, nicht üblich sei der gewöhnliche Lebenslauf. In der Entscheidung des Gerichts wurde entschieden, den Fall mit der Begründung abzulehnen, dass davon ausgegangen wurde, dass der Zahlungsbefehl tatsächlich in den Abendstunden desselben Tages ausgestellt wurde, an dem die Zahlung erfolgte, und die Schuld beglichen wurde eine Bankzahlung schnell danach, und dass der Gläubiger, der in der Mitte eine Rivalität hatte, das Verfahren eingeleitet hat, um den Schuldnern den Anwaltspreis und die Vollstreckungskosten in Rechnung zu stellen.

2. Gegen die rechtskräftige Entscheidung des Zivilgerichts erster Instanz mit Rechtskraft wurde vom Justizministerium Rechtsmittel eingelegt. Die 6. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs prüfte die Akten erneut und unterzeichnete eine Präzedenzentscheidung. Folgende Begriffe wurden in die Entscheidung aufgenommen:

„Da nicht nachgewiesen werden kann, dass der Gläubiger oder sein Anwalt nach der Nachverfolgung über die auf die Bankkontonummer geleistete Zahlung informiert wurde, und es dem Gläubiger nicht möglich ist, das Bankkonto täglich und zu jeder Zeit zu prüfen gewöhnlichen Lebenslauf muss diese Zahlung als Teilzahlung akzeptiert werden, da der Schuldner den Vollstreckungsanwaltspreis und die Folgekosten über die nach dem Prestige des Vollstreckungstags bestimmte Gesamtschuld zu tragen hat, da dies nicht der Fall sein kann als Gerichtsverfahren akzeptiert und der Gläubiger im Verfahren Recht hat, sollte eine Entscheidung schriftlich getroffen werden, in der akzeptiert wird, dass die Zahlung vor der Zustellung des Zahlungsbefehls erfolgt ist.“ Der Antrag des Justizministeriums auf Aufhebung des Gesetzes für der Vorteil des Gesetzes wurde akzeptiert und die Gerichtsentscheidung musste zugunsten des Gesetzes aufgehoben werden.
 

QUELLE: UAV

Nachrichten7

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