An der Börse gilt auch heute noch die „Step-up-Regel“ bei Leerverkäufen

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Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die am 14. und 15. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Council Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde erklärt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den am 14. und 15. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

„Der Leerverkaufsprozess kann zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Prozesspreis des leerverkauften Kapitalmarktinstruments. Wenn jedoch der letzte Kurs des leerverkauften Kapitalmarktinstruments höher ist als der Zum vorherigen Preis kann der Leerverkaufsprozess durchgeführt werden Der Verkaufsprozess kann auch auf der letzten Preisstufe durchgeführt werden Bei Verkäufen sollte der Übermittlung von Aufträgen für solche Verkäufe gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden, indem die Leerverkaufsoption durch unsere Anleger und Anlageinstitute gekennzeichnet wird, und Sorgfalt ist von größter Bedeutung.“

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