110-prozentige Erhöhung des Mindestpreises der Anwaltschaft

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Es wurden neue Preise festgelegt, die Rechtsanwälten im Austausch für Prozesskostenhilfe, Rechtsstreitigkeiten, Arbeit und durchzuführende Verfahren zu zahlen sind.

Der neue Mindestpreistarif für Rechtsanwälte, der von der Union der türkischen Anwaltskammern ausgearbeitet wurde, trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend 1.200 TL für die erste Stunde der theologischen Beratung im Büro, 700 TL für jede weitere Stunde, 2.500 TL für die erste Stunde der theologischen Beratung am Ort der Einladung, 1.300 TL für jede weitere Stunde, Anträge aller Art, Bescheide , Abmahnungen Anwaltshonorar von 1.900 für die Organisation von Protesten, 2.000 300 für die Erstellung von Dokumenten wie Mietverträgen und dergleichen und 10.000 Lira für die Erstellung von Dokumenten wie Statuten, Verordnungen, Erbverträge, Testamente, Stiftungsurkunde .

Anwaltsgebühren in Höhe von 33.300 Lire werden für Arbeiten ohne Anhörung in internationalen Gerichtsbarkeiten und 57.600 Lire für Arbeiten mit Anhörung gezahlt.

Der Anwaltspreis beträgt 2.800 TL für die Arbeiten in der Phase der strafrechtlichen Ermittlungen, 5.500 TL für die Fälle vor den Zivilgerichten des Friedens, 4.000 TL für die Fälle, die in den Friedens- und Vollstreckungsgerichten verfolgt werden, 9.200 TL für die Fälle vor den Gerichten erster Ordnung Instanz und 17.400 TL für die Fälle vor den hohen Strafgerichten.

Anwaltsgebühren in Höhe von 17.800 Lire werden für die vor dem Obersten Gericht verhandelten Fälle ersten Grades und 8.000 400 Lira für die Anhörung der durch Berufungsverfahren vor dem Kassationshof, dem Staatsrat und dem Obersten Gerichtshof verhandelten Fälle gezahlt Rechnungshof.

Mit dem Tarif wurden auch die zu zahlenden Preise für Arbeiten und Verfahren in anderen Rechtsordnungen und andere Arten von Hilfeleistungen um bestimmte Sätze erhöht.

– Durchschnittliche 110-Prozent-Steigerung

In der Erklärung der Union der türkischen Anwaltskammern wurde berichtet, dass der neue Tarif durchschnittlich um 110 Prozent und in verschiedenen Punkten um 70 bis 199 Prozent erhöht wurde, wobei der nach der Veröffentlichung erstellte Jahresabschluss berücksichtigt wurde des bisherigen Tarifs zu Festpreisen.

Neben der Erhöhung des Tarifs für Werke ohne Anhörung wurde festgestellt, dass die Preise für Werke mit Anhörung auf das Doppelte des Preises für Werke ohne Anhörung festgesetzt wurden.

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