Sind die Regeln der freiwilligen Teilnahme und optionalen Versicherung eins zu eins?
Frage :Hallo, ich habe eine Frage an Sie, ich würde mich freuen, wenn Sie helfen können.
Ich beabsichtige, aus dem öffentlichen Dienst auszuscheiden, da meine Frau im Ausland arbeitet. aber es gibt einige Fragen zum Ruhestand, die ich nicht klären kann.
Ich habe 10 Dienstjahre. Vorbehaltlich 657 bin ich im Wirtschaftsingenieurteam. Ich war in den letzten 10 Jahren im öffentlichen Sektor tätig und habe zuvor 7,5 Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet. Ich habe 8 Monate Kurzzeitwehrdienst. Ich bin 2012 in den öffentlichen Dienst eingetreten. Ich habe eine Dienstzusammenführung (SSK und Wehrdienst) am Einstieg gemacht und meine Grundzugehörigkeit bis zur Pensionierung betrug 18 Jahre. Obwohl ich nach 2008 in den öffentlichen Dienst eingetreten bin, denke ich, dass ich aufgrund der Dienstkonsolidierung dem Gesetz Nr. 5434 unterliege.
* Kann ich die 25-jährige Dienstzeit durch eine Zahlung im Rahmen der optionalen Teilnahme erfüllen? Wenn ich so 25 Jahre abschließe, werden Altersgutschrift und Gehalt über 25 Jahre berechnet?
* Obwohl ich eigentlich 10 Jahre abgeschlossen habe, schließe ich 15 Jahre mit Servicekonsolidierung ab. Sogar 18 Jahre. Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Altersteilzeit im Alter von 15 + 61 Jahren oder sind damit 15 Jahre netto 15 Jahre öffentlicher Dienst ohne Dienstverdichtung gemeint? Wenn ich in diesem Bereich bin, würde ich eine Altersteilzeit ohne Zahlung bevorzugen, anstatt jeden Monat mit optionalen Partnern zu zahlen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob ich in diesem Bereich bin oder nicht.
Vielen Dank für Ihr Interesse. Mit freundlichen Grüßen…
Details/Bewertungen:
Optionale Teilnahme ist für Beamte, die dem Gesetz Nr. 5434 unterliegen:
Von den fakultativen Teilnahmebedingungen profitieren diejenigen, die vor dem 1. Oktober 2008 im Beamtenverhältnis waren, von diesem System können diejenigen profitieren, die mindestens 10 volle Jahre im Beamtenverhältnis waren, und diejenigen, die sich innerhalb von mindestens 6 Monaten beim SSI bewerben nach dem Rücktritt von ihrer Mission.
Erfüllt der von diesem System begünstigte Beamte die Ruhestands- und Alterskriterien, kann er aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden.
Die fakultative Versicherung gilt für Beamte, die dem Gesetz Nr. 5510 unterliegen:
Gemäß dem Gesetz Nr. 5434 unterscheiden sich der optionale Teilnahmeantrag und der optionale Versicherungsantrag im Vergleich zum Gesetz Nr. 5510 stark.
Beamte unterliegen dem Gesetz Nr. 5510, wenn gewünscht wird, die fakultative Versicherung nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst fortzusetzen, diesen Versicherungsstatus Dienst im Rahmen von 4/b wird gezählt. Mit anderen Worten, es handelt sich um eine Dienstleistung im Status eines Gewerbetreibenden. In diesem Fall können sie nicht aus dem Beamtenstatus ausscheiden und können aus dem ESNAF-Status ausscheiden, wenn sie im System bleiben und die Ruhestandsbedingungen erfüllen.
Darüber hinaus müssen Personen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 5434 aufgenommen werden, vor Oktober 2008 absolut keinen öffentlichen Dienst, Reserveoffizier, Ersatzlehrer usw., der als öffentlicher Dienst anerkannt wird. Dienstleistungen erforderlich sind.
Außerdem werden alle versicherten Leistungen, die die Beamten zuvor geleistet haben, immer in der Gesamtdienstzeit bewertet, aber ein bestimmter Teil dieser Leistungen, die mit ihrem Beruf zusammenhängen, wie z. B. ¾, 2/3, wird bei der Anpassung bewertet Prozess. Mit anderen Worten, der Anpassungsprozess wird anders sein, die Servicesumme wird anders sein.
Im Rahmen Ihrer Angaben im Rahmen unserer Kurzerläuterungen werten wir Ihre Fragen in folgendem Formular aus:
Frage 1- Kann ich die 25-jährige Dienstzeit durch eine Zahlung im Rahmen der optionalen Teilnahme abschließen? Wenn ich in diesem Formular 25 Jahre ausfülle, werden Altersgutschrift und Gehalt über 25 Jahre berechnet?
Antwort 1-Da Sie dem Gesetz Nr. 5510 unterliegen, wird das fakultative Beteiligungssystem, das für Beamte gilt, die 5434 unterliegen, nicht auf Sie angewendet, das fakultative Versicherungssystem wird auf Sie angewendet, und die Dauer Ihres Aufenthalts in diesem System wird als a betrachtet zurückliegende Dienstzeit im ESNAF-Status und es erfolgt für diesen Zeitraum keine Ruhegeldzahlung.
Frage : Obwohl ich 10 Jahre abgeschlossen habe, schließe ich 15 Jahre mit Servicekonsolidierung ab. Sogar 18 Jahre. Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Altersteilzeit im Alter von 15 + 61 Jahren oder sind damit 15 Jahre netto 15 Jahre öffentlicher Dienst ohne Dienstverdichtung gemeint? Wenn ich in diesem Bereich bin, würde ich eine Altersteilzeit ohne Zahlung bevorzugen, anstatt jeden Monat mit optionalen Partnern zu zahlen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob ich in diesem Bereich bin oder nicht.
Antwort: Der Antrag von 15 Jahren 61 Jahren gilt auch für Beamtinnen und Beamte nach 5510. Die Bedingung des Beamtendienstes ist bei 15 Dienstjahren jedenfalls nicht erforderlich, und die Versicherungszeiten vor dem Beamtenverhältnis werden auch innerhalb von 15 Dienstjahren bewertet. Darüber hinaus gibt es einen Unterschied zwischen den Anpassungsprozessen der Beamtinnen und Beamten und ihrem Gesamtdienst. Das heißt, alle mit dem Beruf des Beamten zusammenhängenden versicherten Leistungen gelten als Leistungen, ein bestimmter Teil dieser Leistung wird jedoch auch im Anpassungsverfahren bewertet. Der Anlass bietet versicherte Leistungen, die 15 Dienstjahre noch nicht vollendet haben, die alle Altersteilzeit sind.
Für detaillierte Informationen zu diesen Wetten;
https://www.memurlar.net/haber/1020835/ https://www.memurlar.net/haber/1020452/
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