Der Musiker wurde mit der Kontrollregel namens Gülşen freigelassen

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DER GRUND DES GERICHTS FÜR DIE EVAKUIERUNG HINZUGEFÜGT

Das zuständige 27. Strafgericht erster Instanz Istanbul prüfte den Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul gegen die Inhaftierung von Gülşen Bayraktar Çolakoğlu, die im Rahmen der gegen sie eingeleiteten Ermittlungen wegen des Verbrechens der „Aufstachelung der Öffentlichkeit zum Hass“ festgenommen wurde und Feindschaft oder Erniedrigung“, das ist das 216. Element des türkischen Strafgesetzbuches.

Als Ergebnis der Bewertung beschloss das Gericht, Çolakoğlu mit der Regel „Wohnort nicht verlassen“ freizulassen, was eine der Kontrollmaßnahmen darstellt.

Wenn die Qualifikation und die Art der dem Verdächtigen zur Last gelegten Straftat, die Tatsache, dass Beweise gesammelt wurden, das Fehlen des Verdachts des Verdächtigen, sich nach diesem Schritt zu entziehen und die Beweise zu verdunkeln, die Anwesenheit eines minderjährigen Kindes, für das er verantwortlich ist, und unter Berücksichtigung der zu berücksichtigenden Vollstreckungsbedingungen der Strafe bei Berücksichtigung der Haftfragen wird das Gericht nicht aus der Haft entlassen.

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